Formen von Kindeswohlgefährdung – Vernachlässigung
Eine der drei Formen der Kindeswohlgefährdung ist die Vernachlässigung des Kindes, diese ist unterteilt in die körperliche und in die psychische Ebene.
Der Bereich der Vernachlässigung ist breit gefächert. Wichtig ist für Dich zu wissen, dass wir auch hier nicht von punktuellen Momenten sprechen, sondern dass ein wiederholtes oder andauerndes Unterlassen von fürsorglichem Handeln durch Eltern und Erziehungsberechtigte gemeint ist. Wenn ein Kind beispielsweise im Winter ohne warme Jacke herumläuft, ist es nicht automatisch ein Zeichen für Vernachlässigung. Vielleicht hat er oder sie die Jacke einfach zuhause vergessen. Wenn wir aber mitbekommen, dass Kinder und Jugendliche immer wieder unangemessen gekleidet sind, immer wieder unzureichende Körperhygiene wie ungeputzte Zähne, starken Körpergeruch oder Kotreste auf der Haut haben, dann sollten wir das Ganze beobachten. Manchmal kann es sein, dass Du das Gefühl hast, dass ein* Freund*in Deines Kindes zuhause vernachlässigt wird, dann kann es helfen, ein Vermutungstagebuch zu führen: Kurz mit Datum die Beobachtung notiert und über ein paar Wochen das Ganze für Dich persönlich schriftlich festhalten. Dann weißt du, ob Du mit Deinem mulmigen Bauchgefühl richtig lagst oder eben auch nicht.
Auch im Bereich der Vernachlässigung sprechen wir wieder nicht nur von der körperlichen Ebene – genauso spielt die psychische und emotionale Ebene hier mit ein. Ein Mangel an Wärme und Fürsorge, wenig Gespräche und Konversation mit dem Kind oder Jugendlichen, all dies gilt als psychische Vernachlässigung – hier gilt auch wieder: Wenn das Ganze dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum der Fall ist. Wenn die erzieherische Einflussnahme fehlt, beispielsweise Kinder und Jugendliche immer wieder zu altersunangemessenen Zeiten an gefährlichen Orten sind und Eltern darauf keinen Einfluss nehmen, sprechen wir von unzureichender Beaufsichtigung.
Wenn Du das Gefühl hast, dass bei einem Freund oder einer Freundin deines Kindes oder Jugendlichen eine Form sexualisierter Gewalt vorliegen könnte, kannst du dich an eine unserer Caritas-Beratungsstellen wenden:
Wenn Du das Gefühl hast, dass bei einem Freund oder einer Freundin deines Kindes oder Jugendlichen eine Form sexualisierter Gewalt vorliegen könnte, kannst du dich an eine unserer Caritas-Beratungsstellen wenden: