Formen von Kindeswohlgefährdung – sexualisierte Gewalt
Eine der drei Formen der Kindeswohlgefährdung ist die sexualisierte Gewalt, diese ist unterteilt in die körperliche und in die psychische Ebene.
Von sexualisierter Gewalt sprechen wir, wenn an oder vor einem Kind eine sexuelle Handlung vorgenommen wird. Wichtig hier: Das Kind oder der*die Jugendliche stimmt dem nicht zu und so wird gegen seinen oder ihren Willen gehandelt. Die andere Variante wäre, dass er* sie dem Ganzen nicht verantwortlich zustimmen kann, da er* sie die gesamte Tragweite nicht erfassen kann. Das kann Altersgründe haben oder auch Gründe der geistigen Reife. Dabei benutzten die Täter*innen Kinder oder Jugendliche zur eigenen sexuellen Stimulation und missbrauchen das vorhandene Macht- oder Kompetenzgefälle. Auf der körperlichen Ebene zählt zur sexualisierten Gewalt Küssen, Berühren der Geschlechtsorgane und der Geschlechtsverkehr an sich.
Auf der seelischen Ebene finden wir unangemessene Gespräche über Sexualität, das zugänglich Machen von Pornographie (in der heutigen Zeit des Internets unglaublich einfach) oder auch anzügliche Bemerkungen über den Körper des Kindes oder Jugendlichen. Wenn ich einer zwölfjährigen, die sich in Ihrem Körper unwohl fühlt, weil vielleicht die Brüste und Schamhaare anfangen zu wachsen, sage „Wow, du hast aber dicke Titten bekommen.“ fühlt sie sich vermutlich in Ihrer Haut noch unwohler als zuvor.
Im Sprachlichen hat sich der Begriff sexualisierte Gewalt durchgesetzt. Wenn ihr die sprachliche Variante „sexueller Missbrauch“ hört, klingt dies irritierend, da wir dann davon ausgehen könnten, dass es auch einen Gebrauch auf sexueller Ebene gegenüber Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene als Pendant zum Missbrauch. Dies ist aber nicht der Fall!!
Weitere Formen der Kindeswohlgefährdung sind Misshandlung und Vernachlässigung.
Wenn Du das Gefühl hast, dass bei einem Freund oder einer Freundin deines Kindes oder Jugendlichen eine Form sexualisierter Gewalt vorliegen könnte, kannst du dich an eine unserer Caritas-Beratungsstellen wenden:
Wenn Du das Gefühl hast, dass bei einem Freund oder einer Freundin deines Kindes oder Jugendlichen eine Form sexualisierter Gewalt vorliegen könnte, kannst du dich an eine unserer Caritas-Beratungsstellen wenden: